Mein Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle Kinder und Jugendlichen glücklich, gesund und selbstbewusst aufwachsen und als eigenständige Persönlichkeiten respektiert werden.

 

Ich setze mich für politische Veränderungen ein, versuche die Zivilgesellschaft zu stärken, fördere den Austausch von Wissen und Erfahrungen und unterstütze gegenseitiges Lernen.

 

Meine Arbeit basiert auf den Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention.


Die UN-Kinderrechtskonvention

 

1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention.

 

Sie gilt als das zentrale Instrument zur Sicherstellung der Rechte von Kindern.

 

Seit 1992 ist die Kinderrechtskonvention in Deutschland gültig.

 

Die UN-Kinderrechtskonvention, offiziell das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, ist das bedeutendste Menschenrechtsdokument für Kinder. Sie wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat am 2. September 1990 völkerrechtlich in Kraft.

 

Mittlerweile gehört die Kinderrechtskonvention zu den am weitesten ratifizierten Menschenrechtsverträgen. 

 

In Deutschland ist sie am 5. April 1992 in Kraft getreten.


Man könnte denken, Kinderrechte seien selbstverständlich.

 

Doch dass diese Rechte überhaupt in schriftlicher Form existieren, verdanken wir den Vereinten Nationen (UN). 1989 verabschiedeten die UN-Vertreterinnen und -Vertreter nach zehn Jahren gemeinsamer Arbeit die Kinderrechtskonvention.

 

Dieses Dokument hebt die besonderen Bedürfnisse und Interessen von Kindern hervor, wie das Recht auf Freizeit, Bildung und Schutz vor Gewalt.

 

Dieses Regelwerk für Kinderrechte gilt weltweit für alle Kinder, unabhängig von ihrem Wohnort, ihrer Hautfarbe, Religion oder Geschlecht.

 

Denn alle Kinder haben eines gemeinsam:

 

Sie benötigen besonderen Schutz und Fürsorge, um gesund aufzuwachsen und sich optimal zu entfalten. Die Kinderrechtskonvention genau darauf ab.

 

>> Klicken Sie hier: "Übereinkommen über die Rechte des Kindes <<

 


ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE RECHTE DES KINDES

UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut

Texte in amtlicher Übersetzung vom 20. November 1989

am 26. Januar 1990 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 - BGB1. II S.121) am 6. März 1992

Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen

am 5. April 1992 für Deutschland in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 - BGBl. II S. 990)

 

>> Klicke hier um im Wortlauft die UN- KRK zu lesen <<